Bodyweight Power Training

Um unser Angebot zu erweitern, bieten wir die Fitness-Einheit „Bodyweight Power Training“ für Jugendliche und Erwachsene an.

Für wen eignet sich das Training?

Dieses Training ist ideal für alle, ob Einsteiger oder Fortgeschrittene, da die Intensität individuell angepasst werden kann. Es fördert Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit und bietet dir die Möglichkeit, dein Fitnesslevel auf eine neue Stufe zu heben – unabhängig von deinem aktuellen Trainingsstand.

Trainingszeiten

Das Bodyweight-Power-Training findet jeden Mittwoch von 19:30 bis 21:00 Uhr statt.

Trainingsort

Die Trainingseinheiten werden in der Turnhalle Sägewerkstraße, Sägewerkstraße 5, 6971 Hard, abgehalten.

Mitgliedsbeitrag (ab 01.01.2025)

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 150,- € pro Jahr.

Probetraining

Ein Probetraining ist jederzeit möglich.

Wichtig:

  • Für das erste Training bitte in Sportbekleidung erscheinen und etwas zu trinken mitbringen.
  • Schmuck sollte zuhause bleiben.
  • Bitte ca. 10 Minuten vor Trainingsbeginn vor Ort sein.

Anmeldung nach dem Probetraining

Nach dem Probetraining stehen dir folgende Optionen offen:

Variante 1: Noch unsicher

Du kannst weitere Trainingseinheiten unverbindlich für 10,- € besuchen. Den Betrag einfach beim Haupttrainer abgeben.

Variante 2: Jahresmitgliedschaft

Du bist überzeugt? Überweise den Jahresbeitrag und bring die Überweisungsbestätigung deiner Bank und die ausgefüllte Anmeldung zum nächsten Training mit.

Bankdaten:
IBAN: AT965800010158327118
BIC: HYPVAT2B
Eigentümer: Karate + Kickbox UNION Hard

Anmeldeformular herunterladen

Mitglieder-Benefits

Mitglieder haben die Möglichkeit, sich ohne Vertragsbindung und ohne Servicekosten für nur 35,- € pro Monat im Fitnessstudio TopFit anzumelden. Hier erwartet dich persönliche Beratung und ein attraktives Angebot! Mehr dazu findest du unter Fitnesskooperation.

Austritt und Pausenregelungen

  • Austritt: Der Austritt ist jederzeit möglich. Eine formlose E-Mail an karate.hard@vol.at genügt.
  • Rückerstattung: Bereits gezahlte Beiträge für nicht genutzte Monate werden nur erstattet, wenn eine gesundheitliche Einschränkung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird.
  • Verletzungs- oder Krankheitsbedingte Pausen: Ab zwei Monaten Pause kann die versäumte Zeit, bei rechtzeitiger Mitteilung an den Trainer, gutgeschrieben und später nachgeholt werden.