17.05.2021

Informationen zur Wiedereröffnung ab dem 19.05.2021

Gemäß den aktuellen Lockerungen der Regierung ist es für uns wieder möglich, eine langsame Öffnung unter sehr strengen Auflagen durchzuführen. Nachfolgend findet ihr Informationen zu den Einheiten, Informationen zum Neueinstieg sowie die internen Auflagen, die beachtet werden müssen, um an den Einheiten teilnehmen zu können!

Trainingseinheiten für bestehende Mitglieder ab kommenden Mittwoch!

Für bestehende Mitglieder gibt es ab 19.05. wieder die Möglichkeit, am Trainingsgeschehen teilzunehmen. Die Anmeldung und Registrierung für diese Einheiten ist bereits bei unserem Hauptverantwortlichen und Cheftrainer Dominik Schuster erfolgt. Da wir aktuell sehr mit der auferlegten 20m2 Regelung zu kämpfen haben, müssen wir die Einheiten auf bestimmte Kapazitäten begrenzen – nur so ist es für uns möglich, einen Wiederanlauf zu starten. Die Beiträge werden somit wieder ab Juni eingezogen.

Neueinstieg erst wieder ab Schulbeginn im September möglich!

Lange wurde das Thema intern besprochen und disktutiert – leider nur mit mäßiger Aussicht für Interessierte. Der Wiedereinstieg wird voraussichtlich erst ab Schulanfang im September 2021 möglich sein. Uns ist es in erster Linie wichtig, die bestehenden Mitglieder wieder in den Trainingsalltag zu integrieren. Sollten sich unvorhersehbare Lockerungen anbahnen, werden wir euch darüber informieren. Bis dahin bitten wir euch um Geduld!

Covid-Bestimmungen für unsere Mitglieder ab dem 19. Mai 2021 im Überblick

Aufgrund der aktuellen Pandemie und den Einschränkungen mittels Österreichischem Bundesministerium müssen wir diverse Auflagen erfüllen, um einen reibungslosen Trainingsbetrieb gewährleisten zu können.

Die Bestimmungen richten sich nach der Verordnung Nr. 214 des Bundesgesetzblattes für die Republik Österreich, ausgegeben am 10.05.2021 Teil II Jahrgang 2021.

Die Auflagen zusammengefasst:

  1. Die Trainingsstätte darf nur über den Haupteingang (vorne) betreten werden.
  2. Jeder muss zum Eintritt in das Gebäude, die Umkleidekabinen sowie die Trainingshalle eine FFP2 Maske tragen. Die Maske darf erst zum Trainingsbeginn, welcher auf den Trainingsflächen stattfindet, abgenommen werden. Wenn Klamotten, Schützer oder sonstige Sachen bei den Trainern bestellt werden muss das Mitglieder auch eine Maske tragen.
  3. Ein Eintritt in die Trainingshalle erfolgt nur nach dem Vorzeigen eines gültigen Dokuments betreffend der „drei G“-Regel ab 10 Jahre: „geimpft, getestet, genesen“ – Details findet ihr am Ende des Dokuments. Die Teilnehmer werden dort auch von einem zuständigen Trainer registriert.
  4. Beim Ein- und Austritt in das Gebäude sind die Hände zu desinfizieren.
  5. Wenn möglich bereits in den Trainingsklamotten zum Training erscheinen, um überfüllte Umkleidekabinen zu vermeiden.
  6. Außer bei der Sportausübung selbst ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
  7. Es sind keine Zuschauer in der Halle erlaubt. Draußen im Aufenthaltsraum sind 5 Personen zugelassen!
  8. Das Verlassen der Trainingsstätte muss über den seitlichen Eingang (hinten) geschehen.
  9. GANZ WICHTIG: Jeder Sportler darf nur an der jeweils zugeteilten Einheit teilnehmen, da wir unsere Kapazitätsgrenzen nicht überschreiten dürfen. Wer sich nicht an die oben genannten Punkte hält oder zu einem falschen Termin zum Training auftaucht, darf an der Einheit nicht teilnehmen!

Wir bedanken uns für euer Verständnis!!

Detaillierte Informationen in Bezug auf die „drei G“-Regel:

In vielen Fällen muss der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht werden. Der Sportminister hat dies als die „3 G Regelung“ bezeichnet:

  • Getestet
    • SARS-CoV-2 Test zur Eigenanwendung („Wohnzimmertest“) mit digitaler Registrierung auf der Landesplattform, ist 24 Stunden (ab Abnahme) gültig.
    • Antigentests die in einer offiziellen Teststraße des Landes, einer Gemeinde, in Apotheken etc. (sog „befugten Stellen“) vorgenommen werden, sind 48 Stunden (ab Abnahme) gültig.
    • Ein PCR-Test ist 72 Stunden (ab Abnahme) gültig.
    • Unter bestimmten Bedingungen (Registrierung im Landesportal oder Stickerpass) werden die von verschiedenen Schulen durchgeführte Schultests für den Sport anerkannt. Diese sind von Montag bis Sonntagfrüh gültig.
  • Genesen
    • Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion
    • Behördlich erstellter Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde.
    • Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf
  • Geimpft
    • Erstimpfung ab dem 22. Tag, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf
    • Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.
    • Impfung ab dem 22. Tag bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.

Kinder unter 10 Jahren sind weiterhin von der Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr ausgenommen.

Quelle der “3 G Regelung”: https://vorarlberg.at/-/0001_corona-newsletter-fuer-sortart-uebergreifende-neuigkeiten, aufgerufen am 17.05.2021